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3. Januar 2026

EU-Lebensmittelrecht 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Neues Jahr, neue Vorschriften. 2026 bringt einige bedeutende Änderungen im EU-Lebensmittelrecht, die Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz direkt betreffen. Hier ist Ihr Überblick.

Wir haben die wichtigsten regulatorischen Änderungen zusammengestellt, die 2026 und Anfang 2027 in Kraft treten. Für jede Änderung nennen wir die Frist, wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.

Die 4 wichtigsten Änderungen

PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen

Frist: 1. Dezember 2026

Erstmals verbindliche Grenzwerte für PFAS ("Ewigkeitschemikalien") in Papier- und Kartonverpackungen mit Lebensmittelkontakt. Betrifft jeden Betrieb mit Takeaway-Verpackungen, Papiertüten oder beschichteten Verpackungsmaterialien.

Sesam als eigenständiges Allergen

Frist: 1. Juni 2026

Sesam muss auf allen Produktetiketten als eigenständiges Allergen aufgeführt werden. Bisher konnte Sesam unter "kann Spuren enthalten" oder gemeinsam mit anderen Allergenen gruppiert werden. Diese Praxis ist ab Juni nicht mehr zulässig.

Neue Darstellungsregeln für Allergen-Hinweise

Frist: 1. März 2027

Aktualisierte Vorschriften für die Darstellung von Allergen-Informationen auf Restaurant-Speisekarten, Theken-Displays und Verpackungen. Neue Anforderungen an Schriftgröße, Kontrast und Positionierung.

Verschärfte Regeln für Nährwertangaben bei Online-Verkauf

Frist: 1. September 2026

Lebensmittel, die online verkauft werden, müssen vollständige Nährwertangaben bereits auf der Produktseite anzeigen — nicht erst auf der Verpackung. Betrifft Online-Shops, Lieferplattformen und Social-Media-Verkäufe.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Nicht jede Änderung betrifft jeden Betrieb gleich. Hier eine Orientierung:

Restaurants und Cafés sollten sich vor allem auf die Sesam-Regel (Juni 2026) und die neuen Allergen-Darstellungsregeln (März 2027) vorbereiten. Prüfen Sie Ihre Speisekarten und Allergen-Aushänge.

Bäckereien und Konditoreien sind besonders von der Sesam-Änderung betroffen, da Sesam in vielen Backwaren vorkommt. Überprüfen Sie alle Produktetiketten.

Takeaway und Lieferdienste müssen sowohl die PFAS-Verpackungsregeln als auch die Online-Nährwertpflicht beachten. Beginnen Sie jetzt mit der Lieferantenprüfung für Verpackungen.

Online-Lebensmittelhändler sollten die Nährwertangaben auf ihren Produktseiten bis September 2026 vervollständigen.

Zeitplan: Wann Sie was erledigen sollten

Fazit

2026 ist ein regulatorisch intensives Jahr für Lebensmittelbetriebe. Die gute Nachricht: Keine der Änderungen kommt überraschend, und die Fristen geben genug Vorlauf für eine geordnete Umstellung. Der Schlüssel liegt darin, frühzeitig anzufangen und nichts auf die lange Bank zu schieben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

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